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ABONNEMENTBEDINGUNGEN

Abschluss /Änderung

Mit dem Abschluss eines Abonnements erkennen Sie die Abonnementbedingungen an. Ein Abonnement wird für eine Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht von einer Seite bis einschließlich 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Das STAATSTHEATER KARLSRUHE behält sich vor, die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. Derartige Änderungen werden den Abonnenten vor dem 31. Mai mitgeteilt, sofern das zur kommenden Spielzeit erscheinende Spielzeitheft nicht vorher zugestellt werden kann. Platzänderungen, Wechsel von Abonnementserien u. a. können – soweit möglich – nur bis einschließlich 31. Mai der laufenden Spielzeit berücksichtigt werden.

Abonnementkarte

Sie erhalten für jeden abonnierten Platz eine übertragbare Abonnementkarte. Diese gilt für den Besuch der darauf angegebenen Vorstellungstermine als Eintrittskarte.

Zahlungsbedingungen

Der Abonnementbetrag kann in einer Summe oder in 4 Raten bezahlt werden, wobei jede Rate ein Viertel des Abonnementpreises beträgt. Die Raten sind spätestens fällig: 1. Rate bei Erhalt der Abonnementkarte, 2. Rate am 30. November, 3. Rate am 31. Januar, 4. Rate am 31. März. Die Abonnementbeträge können auf folgendes Konto überwiesen werden: Baden-Württembergische Bank, Konto-Nr. 7495 5000 22 (BLZ 600 501 01). Nutzen Sie das bequeme Einzugsermächtigungsverfahren für Ihre Ratenzahlungen. Die Abonnementbeträge werden zu den genannten Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht. Die pünktliche Zahlung der Abonnementbeträge ist ohne besondere Aufforderung zu leisten. Zahlungsverzug hat die Sperrung des Abonnements und die sofortige Fälligkeit des Restbetrages zur Folge.

Änderungen

Stückänderungen und Terminverlegungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das STAATSTHEATER KARLSRUHE behält sich für alle Spielstätten Platzänderungen aus künstlerischen Gründen vor.

Umtauschmöglichkeiten

Sind Sie am Besuch einer Vorstellung verhindert, können Sie Ihren Platz spätestens einen Tag vor der Vorstellung bis 13 Uhr schriftlich oder persönlich unter Vorlage der Abonnementkarte abmelden. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische Abmeldung einen Tag vor der Vorstellung zwischen 10 und 13 Uhr beim Abonnementbüro möglich. Die Abonnementkarte ist in diesem Fall sofort dem Theater zuzusenden, spätestens am Tag der Vorstellung – es gilt der Poststempel. Für die Vorstellungen an Samstagen, Sonntagen und Montagen muss die Abmeldung bis spätestens Freitag (Werktag) 13 Uhr erfolgen. Die Umtauschgebühr beträgt 2 Euro, die wir für Sie auch gerne mittels einer Einzugsermächtigung abbuchen. Die Umtauschgebühr entfällt bei Stückänderung oder Terminverlegung. Beim Opernpremieren- und Gala-Abonnement ist ein Umtauschrecht ausgeschlossen.

Einlösung des Umtausches

Es kann eine neue Eintrittskarte eingelöst werden, sofern bei Vorlage Plätze verfügbar sind. Erhöhen sich die Abonnementpreise in der Folgezeit, ist der entsprechende Aufpreis zu entrichten. Ein Aufpreis ist ebenfalls zu entrichten, wenn gegen eine Eintrittskarte in einer höheren Preisgruppe getauscht werden soll. Wird gegen eine Eintrittskarte einer niedrigeren Preisgruppe getauscht, wird über den Differenzbetrag ein Wertgutschein ausgestellt. Auszahlung des Wertes statt Tausch oder Auszahlung des Differenzbetrages ist nicht möglich. Beachten Sie, dass der Tausch nicht für Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen gilt und innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen muss.

Ersatz-Abonnementkarte

Für eine vergessene oder verlorene Abonnementkarte wird für einen einmaligen Vorstellungsbesuch gegen eine Gebühr von 2 Euro an der Abendkasse eine Ersatz-Eintrittskarte ausgegeben. Für eine verloren gegangene Abonnementkarte wird gegen eine Gebühr von 4 Euro ein Ersatz-Dauerausweis ausgestellt. Die Abonnementkarte verliert damit ihre Gültigkeit.

Versäumte Vorstellungen/Vorstellungsausfall

Für nicht besuchte oder vom Abonnenten nicht rechtzeitig abgemeldete Vorstellungen sowie für verfallene Tauschoptionen wird kein Ersatz geleistet. Bei Ausfall einer Abonnementvorstellung durch höhere Gewalt ist ein Ersatz ebenfalls ausgeschlossen.

Anschriftenänderung

Bitte teilen Sie uns Anschriftenänderungen umgehend schriftlich mit.

Konzert-Abonnement

Für die Konzert-Abonnements gelten die Abonnementbedingungen sinngemäß. Konzertveranstaltungen können auch in anderen Spielstätten stattfinden.

Sternfahrt-Abonnement

Für das Sternfahrt-Abonnement gelten zum Teil abweichende Regelungen gegenüber den allgemeinen Abonnementbedingungen. Ein Umtauschrecht ist ausgeschlossen.

Wahlabonnements

Die einzelnen Gutscheine werden an der Kasse gegen Eintrittskarten für eine beliebige Vorstellung eingelöst, sofern die gewünschten Plätze noch verfügbar sind. Das Wahlabonnement verlängert sich nicht automatisch. Die Gutscheine sind übertragbar. Es können auch mehrere Gutscheine für dieselbe Vorstellung, pro Platz jedoch nur ein Gutschein verwendet werden. Der Preis für das Wahlabonnement wird bei Erhalt des Gutscheinheftes in einem Betrag zur Zahlung fällig

Einlösung Wahlgutscheine

Bitte bestellen Sie die Eintrittskarten frühzeitig per Post oder direkt am Schalter und fügen Sie der Bestellung die entsprechende Anzahl von Wahlgutscheinen aus dem Gutscheinheft bei. Beachten Sie bitte die Regelungen für die Kartenreservierung. Wahlgutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Aufpreis Wahlabonnement

Werden Schauspiel-Gutscheine für die Oper verwendet, ist der Differenzbetrag an der Kasse aufzuzahlen. Im umgekehrten Fall erhalten Sie einen Restgutschein. Bei besonderen Festoder Galavorstellungen ab Preisklasse IV ist die Differenz zwischen dem Wert des Gutscheines und den erhöhten Kassenpreisen aufzuzahlen. Sofern sich die Eintrittspreise in der folgenden Spielzeit erhöhen, ist der entsprechende Aufpreis zu entrichten.