ABONNEMENTBEDINGUNGEN
Abschluss /Änderung
Mit dem Abschluss eines Abonnements erkennen Sie die
Abonnementbedingungen an. Ein Abonnement wird für eine
Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich um eine weitere
Spielzeit, wenn es nicht von einer Seite bis einschließlich
31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Das
STAATSTHEATER KARLSRUHE behält sich vor, die Abonnementbedingungen
und die Preise für die jeweils kommende
Spielzeit zu ändern. Derartige Änderungen werden den Abonnenten
vor dem 31. Mai mitgeteilt, sofern das zur kommenden
Spielzeit erscheinende Spielzeitheft nicht vorher zugestellt
werden kann. Platzänderungen, Wechsel von Abonnementserien
u. a. können – soweit möglich – nur bis einschließlich
31. Mai der laufenden Spielzeit berücksichtigt werden.
Abonnementkarte
Sie erhalten für jeden abonnierten Platz eine übertragbare
Abonnementkarte. Diese gilt für den Besuch der darauf angegebenen
Vorstellungstermine als Eintrittskarte.
Zahlungsbedingungen
Der Abonnementbetrag kann in einer Summe oder in 4 Raten
bezahlt werden, wobei jede Rate ein Viertel des Abonnementpreises
beträgt. Die Raten sind spätestens fällig: 1. Rate
bei Erhalt der Abonnementkarte, 2. Rate am 30. November,
3. Rate am 31. Januar, 4. Rate am 31. März. Die Abonnementbeträge
können auf folgendes Konto überwiesen werden:
Baden-Württembergische Bank, Konto-Nr. 7495 5000 22 (BLZ
600 501 01). Nutzen Sie das bequeme Einzugsermächtigungsverfahren
für Ihre Ratenzahlungen. Die Abonnementbeträge
werden zu den genannten Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht.
Die pünktliche Zahlung der Abonnementbeträge ist ohne besondere Aufforderung zu leisten. Zahlungsverzug hat die Sperrung des Abonnements und die sofortige Fälligkeit des Restbetrages zur Folge.
Änderungen
Stückänderungen und Terminverlegungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Das STAATSTHEATER KARLSRUHE behält
sich für alle Spielstätten Platzänderungen aus künstlerischen
Gründen vor.
Umtauschmöglichkeiten
Sind Sie am Besuch einer Vorstellung verhindert, können Sie
Ihren Platz spätestens einen Tag vor der Vorstellung bis
13 Uhr schriftlich oder persönlich unter Vorlage der Abonnementkarte
abmelden. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische
Abmeldung einen Tag vor der Vorstellung zwischen
10 und 13 Uhr beim Abonnementbüro möglich. Die Abonnementkarte
ist in diesem Fall sofort dem Theater zuzusenden,
spätestens am Tag der Vorstellung – es gilt der Poststempel.
Für die Vorstellungen an Samstagen, Sonntagen und Montagen
muss die Abmeldung bis spätestens Freitag (Werktag) 13 Uhr
erfolgen. Die Umtauschgebühr beträgt 2 Euro, die wir für
Sie auch gerne mittels einer Einzugsermächtigung abbuchen.
Die Umtauschgebühr entfällt bei Stückänderung oder Terminverlegung.
Beim Opernpremieren- und Gala-Abonnement ist
ein Umtauschrecht ausgeschlossen.
Einlösung des Umtausches
Es kann eine neue Eintrittskarte eingelöst werden, sofern bei
Vorlage Plätze verfügbar sind. Erhöhen sich die Abonnementpreise
in der Folgezeit, ist der entsprechende Aufpreis zu
entrichten. Ein Aufpreis ist ebenfalls zu entrichten, wenn
gegen
eine Eintrittskarte in einer höheren Preisgruppe getauscht
werden soll. Wird gegen eine Eintrittskarte einer
niedrigeren Preisgruppe getauscht, wird über den Differenzbetrag
ein Wertgutschein ausgestellt. Auszahlung des
Wertes
statt Tausch oder Auszahlung des Differenzbetrages
ist nicht möglich. Beachten Sie, dass der Tausch nicht für
Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen gilt und
innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen muss.
Ersatz-Abonnementkarte
Für eine vergessene oder verlorene Abonnementkarte wird
für einen einmaligen Vorstellungsbesuch gegen eine Gebühr
von 2 Euro an der Abendkasse eine Ersatz-Eintrittskarte ausgegeben.
Für eine verloren gegangene Abonnementkarte wird
gegen eine Gebühr von 4 Euro ein Ersatz-Dauerausweis ausgestellt.
Die Abonnementkarte verliert damit ihre Gültigkeit.
Versäumte Vorstellungen/Vorstellungsausfall
Für nicht besuchte oder vom Abonnenten nicht rechtzeitig
abgemeldete Vorstellungen sowie für verfallene Tauschoptionen
wird kein Ersatz geleistet. Bei Ausfall einer Abonnementvorstellung
durch höhere Gewalt ist ein Ersatz ebenfalls
ausgeschlossen.
Anschriftenänderung
Bitte teilen Sie uns Anschriftenänderungen umgehend
schriftlich mit.
Konzert-Abonnement
Für die Konzert-Abonnements gelten die Abonnementbedingungen
sinngemäß. Konzertveranstaltungen können auch in
anderen Spielstätten stattfinden.
Sternfahrt-Abonnement
Für das Sternfahrt-Abonnement gelten zum Teil abweichende
Regelungen gegenüber den allgemeinen Abonnementbedingungen.
Ein Umtauschrecht ist ausgeschlossen.
Wahlabonnements
Die einzelnen Gutscheine werden an der Kasse gegen
Eintrittskarten
für eine beliebige Vorstellung eingelöst,
sofern die gewünschten Plätze noch verfügbar sind.
Das Wahlabonnement
verlängert sich nicht automatisch.
Die Gutscheine
sind übertragbar. Es können auch mehrere
Gutscheine für dieselbe Vorstellung, pro Platz jedoch nur
ein Gutschein verwendet werden. Der Preis für das Wahlabonnement
wird bei Erhalt des Gutscheinheftes in einem
Betrag zur Zahlung fällig
Einlösung Wahlgutscheine
Bitte bestellen Sie die Eintrittskarten frühzeitig per Post oder
direkt am Schalter und fügen Sie der Bestellung die entsprechende
Anzahl von Wahlgutscheinen aus dem Gutscheinheft
bei. Beachten Sie bitte die Regelungen für die Kartenreservierung. Wahlgutscheine haben eine Gültigkeit
von 3 Jahren.
Aufpreis Wahlabonnement
Werden Schauspiel-Gutscheine für die Oper verwendet, ist der
Differenzbetrag an der Kasse aufzuzahlen. Im umgekehrten
Fall erhalten Sie einen Restgutschein. Bei besonderen Festoder
Galavorstellungen ab Preisklasse IV ist die Differenz
zwischen dem Wert des Gutscheines und den erhöhten Kassenpreisen
aufzuzahlen. Sofern sich die Eintrittspreise in der
folgenden Spielzeit erhöhen, ist der entsprechende Aufpreis
zu entrichten.