Springe zum Inhalt Springe zur Hauptnavigation

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Badischen Staatstheater Karlsruhe (im Folgenden: Staatstheater) und seinen Besucher:innen für sämtliche am Staatstheater stattfindenden Veranstaltungen. Bei Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten, Gutscheinen, eines Abonnements oder Artikels mit dem Staatstheater werden diese AGBs Bestandteil des Vertrags. Für Mitglieder von Besucher:innenorganisationen gelten diese AGBs, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Werden bei Veranstaltungskooperationen zusätzliche AGBs mit einbezogen, wird entsprechend darauf hingewiesen.

2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit Spielstätten und Anfangszeiten werden in den offiziellen Veröffentlichungen und auf der Webseite des Staatstheaters bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Staatstheater vorbehalten. Für Besetzungsangaben und Ankündigungen durch Dritte (z. B. Presse) wird keine Gewähr übernommen. 

3. Kartenverkauf

Eintrittskarten können an den Theaterkassen, telefonisch oder im Online-Verkauf per Postzustellung oder als digitales bzw. „print@home“ Ticket erworben werden.

a. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Das Staatstheater gibt die jeweils gültigen Eintrittspreise, Ermäßigungen und Konditionen für die Ermäßigung in seinen offiziellen Veröffentlichungen (Spielzeitheft und Webseite) sowie an den Theaterkassen bekannt. Ermäßigungsberechtigungen müssen vor dem Kartenkauf geltend gemacht werden. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

b. Öffnungszeiten
Die Theaterkassen und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Webseite des Staatstheaters angegebenen Zeiten geöffnet. Die Vorstellungskasse (Abendkasse) öffnet in der Regel eine Stunde vor und schließt mit Vorstellungsbeginn.

c. Reklamation beim Kauf
Beim Kauf von Eintrittskarten sind diese auf ihre Richtigkeit sowie ein eventuelles Wechselgeld unverzüglich zu überprüfen. Dies gilt auch für Karten, die über das Online-Ticketsystem erworben wurden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

d. Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenverkauf
Telefonische Kartenbestellungen gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist behält sich das Staatstheater das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch verbindlich zu kaufen und mittels Abbuchungsermächtigung oder per Kreditkarte zu bezahlen. Nur bezahlte Karten werden bis Vorstellungsbeginn zurückgelegt. 

e. Online-Kartenkauf
Bei einem Kauf über das Online-Ticketsystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss von dem:der Besteller:in aus, sobald die Bestellung der Eintrittskarte ausgelöst wird. Durch Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das Staatstheater das Vertragsangebot unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch des:der Besucher:in auf die bestellten Eintrittskarten. Es gelten ausschließlich die im Online-Ticketsystem angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

f. Postzustellung
Auf Wunsch werden bezahlte Eintrittskarten gegen eine Gebühr zugesandt. Mit Übergabe der Karten an den Postzusteller trägt der:die Besucher:in die Gefahr des zufälligen Untergangs. Eine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung der Karten wird nicht übernommen.

g. Gutscheinverkauf
Es können Gutscheine mit einem beliebigen Wert erworben werden, die beim Staatstheater eingelöst werden können. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich. Für den Kauf von Geschenkgutscheinen wird keine Ermäßigung gewährt.

h. Abbuchungsermächtigungen
Änderungen der Kontodaten bei Abbuchungsermächtigungen sind dem Kartenservice des Staatstheaters umgehend schriftlich mitzuteilen. (Mahn-)Gebühren aufgrund von fehlschlagenden Abbuchungen werden dem:der Besucher:in in Rechnung gestellt.

i. Kartenrückgabe
Die Rückgabe erworbener Eintrittskarten gegen die vollständige Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Erworbene Eintrittskarten können in einen Wertgutschein oder einen anderen Termin getauscht werden

- bis zu drei Tage vor Vorstellungsdatum und während der Kassenöffnungszeiten gegen eine Stornogebühr von 5,00 Euro pro Karte

- danach bis 13:00 Uhr am Werktag vor Vorstellungsdatum gegen eine Stornogebühr von 50 % des Kartenpreises.

Besetzungsänderungen und Änderungen im Vorstellungsablauf berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.
Bei wesentlichen Änderungen im Programm (z. B. Werkänderung) kann die Ersatzvorstellung besucht werden oder die Eintrittskarte kann bis zum geplanten Beginn der Veranstaltung zurückgegeben werden.
Bei Veranstaltungsausfall werden die Eintrittskarten durch den Kartenservice storniert und der virtuelle Stornogutschein wird im Kundenkonto hinterlegt. Das gleiche gilt, wenn die Veranstaltung vor der Pause oder innerhalb der ersten Veranstaltungshälfte abgebrochen werden muss. Bei Abbruch einer Veranstaltung nach der ersten Pause bzw. Veranstaltungshälfte besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung bzw. Erstattung des Eintrittspreises.
Entstandene Reisekosten (Fahrtkosten, Parkgebühren etc.) oder sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet.

j. Kartenverlust
Bei Verlust der Eintrittskarte kann von der Theaterkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der:die Besucher:in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.

k. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Ein nicht vom Staatstheater autorisierter gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Bei einem Verstoß ist das Staatstheater berechtigt, die jeweiligen Personen für einen angemessenen Zeitraum für den Kauf von Tickets zu sperren und einen etwaigen Mehrerlös heraus zu verlangen.

l. Einmalige Verwendung der Eintrittskarten
Eintrittskarten, die über das Online-Ticketsystem erworben und digital oder als Ausdruck verwendet werden, dürfen nicht kopiert oder mehrfach weitergegeben werden; nur der:die erste Besucher:in, welcher:welche die Eintrittskarte am Einlass vorzeigt, ist eintrittsberechtigt.

4. Sonderleistung
Bei Übersetzungsleistungen wie Übertiteln handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Staatstheaters auf die kein Anspruch besteht.

5. Abonnementbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bezüglich des Abonnementvertrags, sofern keine speziellere Regelung zu den Abonnements im Folgenden getroffen wurde.

a. Ein Abonnement wird für eine Spielzeit geschlossen. Am Ende der Spielzeit verlängert es sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Abonnements können nach Ablauf eines Jahres jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (davon ausgenommen sind die Kosten für einen Bustransfer). Wird ein Abonnement während der Spielzeit gekündigt, so werden die seit Beginn der laufenden Spielzeit in Anspruch genommenen Termine zum Normalpreis berechnet und der Differenzbetrag wird erstattet.
Für Abonnements, die vor dem 1.3.2022 geschlossen wurden, gelten die bisherigen Kündigungsfristen: Ein Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer Vertragsseite bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Mit Kündigung ist der Abonnement-Ausweis dem Staatstheater zurückzugeben.

b. Das Staatstheater behält sich vor, die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern.

c. Ein Abonnement kann als Gesamtzahlung in bar, per Abbuchungsermächtigung oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit in Raten mittels Abbuchungsermächtigung zu bezahlen. Von der Ratenzahlung ausgenommen sind Bus-Abos, Schnupper-Abos sowie Mini-Abos (z. B. das Ballett-Abo).

d. Änderungen der Anschrift sind dem Kartenservice des Staatstheaters umgehend schriftlich mitzuteilen.

e. Stückänderungen und Terminverlegungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Staatstheater behält sich für alle Spielstätten Platzänderungen aus künstlerischen, epidemiologischen und organisatorischen Gründen vor.

f. Bei Verhinderung an einem Vorstellungstermin können bis zur Hälfte der Abotermine bis spätestens 13:00 Uhr des Tages vor der Vorstellung online, per E-Mail oder telefonisch abgemeldet werden. Für Vorstellungen an Sonntagen oder Montagen ist die Abmeldung bis spätestens 13:00 Uhr am Samstag vorzunehmen, bei Feiertagen am vorhergehenden Werktag bis 13:00 Uhr. Kann ein Abotermin nicht wahrgenommen werden, wird ein virtueller Tauschgutschein zu den jeweiligen Kundendaten vermerkt. Der Tauschgutschein ist gültig bis zum Ende der folgenden Spielzeit, die auf den Umtausch folgt.
Für Busabonnements besteht kein Tauschrecht.

g. Abonnent:innen erhalten ca. 10 % Ermäßigung auf reguläre Eintrittskarten.

h. Für nicht besuchte oder von Abonnent:innen nicht rechtzeitig abgemeldete Vorstellungen sowie für verfallene Tauschoptionen wird kein Ersatz geleistet.

i. Bei einem Wahlabo können die einzelnen Vorstellungsgutscheine gegen Eintrittskarten für eine beliebige Vorstellung persönlich, telefonisch oder online eingelöst werden. Vorstellungsgutscheine aus einem Wahlabo sind drei Jahre gültig. Der Preis für die Wahlgutscheine wird bei Erhalt des Gutscheinheftes in voller Höhe zur Zahlung fällig.

j. Beim Einlösen von Wahl- und Tauschgutscheinen können Differenz- bzw. Restbeträge nicht ausgezahlt werden, jedoch kann der Betrag beim gleichen Kaufvorgang auf andere Eintrittskarten oder Artikel angerechnet werden.

k. Werden Tauschgutscheine mit geringerem Gegenwert für Vorstellungen einer anderen Sparte verwendet, ist der Differenzbetrag zu begleichen.

l. Bei Verlust des Abonnement-Ausweises wird gegen eine Gebühr von 5,00 € ein Ersatzausweis ausgestellt.

6. Besuchsordnung

a. Es ist der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz einzunehmen.

b. Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher:innen mit Rücksicht auf den Vorstellungsverlauf und die Spielstätte zu einem nach künstlerischem Ermessen geeigneten Zeitpunkt in den Saal eingelassen werden, wobei kein Anspruch auf den erworbenen Platz besteht. Ebenso kann nach einer Vorstellungspause, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass erhoben werden. Ein Rechtsanspruch auf Nacheinlass besteht generell nicht.

c. Aushänge und Hinweisschilder im Haus sind zu beachten. Den Anweisungen des Personals vom Publikumsservice ist Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen des Staatstheaters ist jeweils ein:e verantwortliche:r Vertreter:in der Theaterleitung (Chef:in vom Dienst) anwesend, der:die Auskünfte erteilt sowie Beschwerden entgegennimmt und das Hausrecht ausübt.

d. Theaterbesucher:innen können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Aufführung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z. B. starker Alkoholgenuss) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt.

e. Bild- und/oder Tonaufnahmen während einer Veranstaltung sind untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Theaterleitung hierfür vorliegt. Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist im Beisein eines:einer Vertreters:Vertreterin der Theaterleitung zu löschen.

f. In allen Räumen des Staatstheaters ist das Rauchen verboten.

g. Mobiltelefone sind in den Zuschauerräumen aus- bzw. stumm zu schalten.

h. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.

i. Die Mitnahme der Garderobe zu den Plätzen ist nach der Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich nicht gestattet. Garderobenstücke (Mäntel, Jacken sowie Schirme, Fahrradhelme, Rucksäcke o.ä.) sowie sonstige Gegenstände, die größer als das DIN A4 Format sind, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Die Garderobenstücke werden gegen Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den:die Besitzer:in der Marke ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke erfolgt die Ausgabe der Garderobenstücke grundsätzlich erst dann, wenn sämtliche übrige Garderobenstücke abgeholt worden sind. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Für Verlust oder Beschädigungen von mitgebrachten Gegenständen haftet das Haus nur, soweit die Mitarbeitenden die Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

j. Fundsachen sind dem Abendpersonal bzw. dem:der diensthabenden Chef:in vom Dienst in Verwahrung zu geben. Ist die Fundsache voraussichtlich über 50,00 € wert, so sind mit Einverständnis des:der Finders:in sein:ihr Name und Kontaktdaten sowie die Einwilligung, die Daten an die empfangsberechtigte Person herauszugeben, zu notieren.

k. Unter 14-Jährige dürfen eine Vorstellung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Betreuungsperson besuchen. Für Kinder unter vier Jahren ist der Besuch nur für ausdrückliche Kleinkinderformate gestattet. Alle weiteren Altersangaben sind Empfehlungen des Theaters.

l. Das Mitbringen von Tieren in den Bereich des Foyers und des Zuschauerraumes ist nicht gestattet – ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde.

m. Das Sitzen auf den Brüstungen des Foyers ist nicht erlaubt, ebenso darf der Foyer- und Garderobenbereich von Kindern nicht zum Spielen benutzt werden.

n. Flucht- und Rettungswege in den Zuschauerräumen sind während der Vorstellung immer freizuhalten. Das Stehen oder Sitzen auf den Treppenstufen ist ausnahmslos verboten.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
Der:die Besucher:in kann bei Fernabsatzverträgen die auf Vertragsabschluss gerichtete Erklärung nicht widerrufen, da das Widerrufsrecht gem. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB nicht bei Verträgen besteht, die die Erbringung von Dienstleistungen im Freizeitbereich zum Gegenstand haben und für deren Erbringung ein fester Termin vorgesehen ist (z. B. Eintrittskarten). Diese Eintrittskarten sind daher von der Rückgabe ausgeschlossen.

8. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Staatstheater ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen. Beschwerden nimmt die Geschäftsführende Direktion des Staatstheaters entgegen:

T 0721 3557 219
E-Mail anregungen@staatstheater.karlsruhe.de

9. Datenschutz
Das Staatstheater behandelt persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Die im Zusammenhang mit Bestellungen erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren verarbeitet. Das Staatstheater ist unter Beachtung des Art. 20 DSGVO berechtigt, diese Daten anderen Dienstleistern, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kartenverkaufs Dienste übernehmen oder mit dem Versand von Publikationen beauftragt werden, zur Verfügung zu stellen. Der:die Käufer:in einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Staatstheaters, abzurufen auf der Webseite des Staatstheaters.

10. Recht der Bundesrepublik Deutschland
Für sämtliche Rechtsgeschäfte und etwaige daraus entstehende Streitigkeiten mit dem Staatstheater gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts. Satz 1 gilt für Verbraucher:innen nur, soweit sie sich nicht auf günstigere Regelungen ihres Heimatstaates berufen können. Handelt es sich bei der Vertragspartei um eine der in § 38 ZPO genannten Parteien, wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.

11. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 15.4.2024 in Kraft.