Das Staatstheater nimmt das Recht auf gleichberechtigte kulturelle Teilhabe ernst und befördert aktiv den Prozess hin zu einem inklusiven Programm einschließlich aller digitalen Angebote.
Prüfung
Das Badische Staatstheater Karlsruhe ist bemüht, die Website https://www.staatstheater.karlsruhe.de/ im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, barrierefrei zugänglich zu machen.
Zugänglichkeit
Die Webseite befindet sich im Aufbau und wird im laufenden Prozess weiterentwickelt, geprüft und auf dieser Grundlage laufend angepasst. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Kartografie innerhalb der Website
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®
Diese Webseite verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern und Nutzerinnen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Webseite an die individuellen Bedürfnisse der Besucher:innen anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter: eye-able.com.
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet.
Sie haben zudem die Möglichkeit die Texte auf der Webseite in Einfache Sprache umzuwandeln.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel bezüglich des barrierefreien Zugangs der Inhalte dieser Website aufgefallen? Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Badisches Staatstheater Karlsruhe
Geschäftsführende Direktion
Hermann-Levi-Platz 1
76137 Karlsruhe
T 0721 3557 219
E-MAIL anregungen@staatstheater.karlsruhe.de
Wir bemühen uns Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten.
Schlichtung
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T 0711 279 3360
E-MAIL Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde erstellt am: 26.07.2021
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 20.07.2024
Letzte Aktualisierung am: 20.07.2024